Informationen


Psychotherapeutische Einzelsitzungen
Patienten in meiner Praxis haben Gelegenheit, sich ihrem Wunsch gemäß zu entwickeln und neue Wege zu gehen, sich Feedback zu holen und Impulse für den eigenen weiteren Weg zu erhalten. Einzeltherapie bietet einen Rahmen für intensive Prozesse, in dem Veränderung nicht immer leicht, aber nachhaltig angebahnt werden kann. 

 
Schweigepflicht
Von der ersten Kontaktaufnahme an unterliegen alle Informationen über meine Klienten der Schweigepflicht nach § 203 StgB. Das bedeutet, dass ich als Therapeutin eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten habe. Diese Verschwiegenheit bezieht sich auf alle Aussagen, die Dritten Rückschlüsse über den Patienten ermöglichen können, d.h., die den Patienten gegenüber Dritten wieder erkennbar machen können. Dasselbe gilt für Personen, über die ein Patient Informationen gegeben hat. Selbstverständlich bezieht sich die Schweigepflicht auch auf die Tatsache, dass es einen Kontakt zwischen einem Patienten mit mir gibt.

Zur Wahrung meiner Schweigepflicht gehört auch, 

  • dass niemand Einblick in den Behandlungsverlauf nehmen kann;
  • dass niemand unbefugt Einblick in Behandlungsaufzeichnungen und sonstige Unterlagen nehmen kann.